In Zukunft wollen einige Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität
in besonders feinstaubgefährdeten Zonen für bestimmte Kraftfahrzeuge Fahrverbote erlassen.
Kraftfahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette
gekennzeichnet sind, dürfen diese Zonen nicht befahren.
Um diesen Fahrverboten zu entgehen, können Fahrzeughalter eine Feinstaubplakette beschaffen und auf
ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich
ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs und einem ggf. nachgerüsteten emissionsvermindernden
System ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen
(keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette
Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern beschlossen.
Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend
vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden, vor.
Halter von Fahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter, müssen vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer
von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Durch die Nachrüstung anderer emissionvermindernder Systeme können gegebenenfalls
auch bessere Schadstoffklassen mit einem entsprechenden Steuervorteil erreicht werden. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei
Ihren Sachverständigen von TÜV und DEKRA.
Zur wirksamen Nachbehandlung der Schadstoffemissionen von Diesel- und Benzinfahrzeugen wurden verschiedene
Systeme entwickelt:
- Dieselpartikelfilter (DPF) bzw. Rußpartikelfilter (RPF)
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Ein Partikelfilter reduziert die Menge der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel.
Bei den bei Nachrüstlösungen üblichen offenen Systemen (sog. Durchflussfilter) erfolgt die Regeneration
kontinuierlich und wird dabei nicht von der Steuerelektronik überwacht.
- Oxidationskatalysatoren (OXI-KAT)
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Ein Oxidationskatalysator reduziert beim Dieselmotor die Kohlenwasserstoff-Anteile an den Russpartikeln
mit Hilfe des Luftsauerstoffs im Dieselabgas. Dabei wird durch eine Edelmetallbeschichtung
Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO) in Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) umgewandelt.
- Kaltlaufregelsysteme
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Elektromechanische oder elektronische Kaltlaufregler (bei einigen Anbietern auch Warmlaufregelsystem genannt)
führen dem Ansaugsystem während der Phase des Kaltlaufs über ein Ventil gesteuert, zusätzliche
Luft zu.
Dies führt zu einer Abmagerung des Kraftstoff-Luft-Gemisches die eine bessere Oxidation der
Luftschadstoffe bewirkt.
- Aufrüst- ("Upgrade-KAT") bzw. Austauschkatalysatoren
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Mit diesen Katalysatoren mit ihren verschiedensten Wirkprinzipien z. Bsp. "Drei Wege Kat" oder
"OXI- Kat" usw., können je nach Ausrüstungszustand der Fahrzeuge höherwertige
Schadstoffklassen erreicht werden. Die Katalysatoren werden von den jeweiligen Anbietern in verschiedensten
Bauformen (z. Bsp. "Mini-KAT") angeboten.