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HSN TSN VVS Hersteller Typ Verkaufsbezeichnung Gen.-Jahr
1568 AAA JIANGLING (RC) CV9B CV9 2011

Feinstaubplakette und Nachrüstoptionen

  Feinstaubplakette    
 
Zu diesem Fahrzeugtyp kann die Schadstoffgruppe leider nicht ermittelt werden.
Ihr Sachverständiger von TÜV und DEKRA hilft Ihnen nach Vorlage der Fahrzeugdokumente gern weiter.
 
Schadstoffgruppe unbekannt
Schadstoffplakette
 
 
 
 
  Berücksichtigung von Umschlüsselungen    
 
Folgende Feinstaubplakette kann dieses Fahrzeug nach einer Umschlüsselung erhalten:  
Neue Emissionsschlüsselnummer:
 
Schadstoffgruppe
(ohne Nachrüstsystem)
Schadstoffplakette
 
 
 
  Informationen zu Feinstaubplaketten und Nachrüstsystemen    
 
Umweltplakette
Fahrverbote
In Zukunft wollen einige Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen für bestimmte Kraftfahrzeuge Fahrverbote erlassen. Kraftfahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette gekennzeichnet sind, dürfen diese Zonen nicht befahren.
Feinstaubplaketten
Um diesen Fahrverboten zu entgehen, können Fahrzeughalter eine Feinstaubplakette beschaffen und auf ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs und einem ggf. nachgerüsteten emissionsvermindernden System ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen (keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.
Steuerliche Förderung
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern beschlossen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden, vor.

Halter von Fahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter, müssen vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Durch die Nachrüstung anderer emissionvermindernder Systeme können gegebenenfalls auch bessere Schadstoffklassen mit einem entsprechenden Steuervorteil erreicht werden. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Sachverständigen von TÜV und DEKRA.
Arten von Nachrüstsystemen
Zur wirksamen Nachbehandlung der Schadstoffemissionen von Diesel- und Benzinfahrzeugen wurden verschiedene Systeme entwickelt:
Dieselpartikelfilter (DPF) bzw. Rußpartikelfilter (RPF)
Ein Partikelfilter reduziert die Menge der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Bei den bei Nachrüstlösungen üblichen offenen Systemen (sog. Durchflussfilter) erfolgt die Regeneration kontinuierlich und wird dabei nicht von der Steuerelektronik überwacht.
Oxidationskatalysatoren (OXI-KAT)
Ein Oxidationskatalysator reduziert beim Dieselmotor die Kohlenwasserstoff-Anteile an den Russpartikeln mit Hilfe des Luftsauerstoffs im Dieselabgas. Dabei wird durch eine Edelmetallbeschichtung Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO) in Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) umgewandelt.
Kaltlaufregelsysteme
Elektromechanische oder elektronische Kaltlaufregler (bei einigen Anbietern auch Warmlaufregelsystem genannt) führen dem Ansaugsystem während der Phase des Kaltlaufs über ein Ventil gesteuert, zusätzliche Luft zu. Dies führt zu einer Abmagerung des Kraftstoff-Luft-Gemisches die eine bessere Oxidation der Luftschadstoffe bewirkt.
Aufrüst- ("Upgrade-KAT") bzw. Austauschkatalysatoren
Mit diesen Katalysatoren mit ihren verschiedensten Wirkprinzipien z. Bsp. "Drei Wege Kat" oder "OXI- Kat" usw., können je nach Ausrüstungszustand der Fahrzeuge höherwertige Schadstoffklassen erreicht werden. Die Katalysatoren werden von den jeweiligen Anbietern in verschiedensten Bauformen (z. Bsp. "Mini-KAT") angeboten.